Zahnersatz
Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen sowie tariflich vorgesehene Begleitleistungen.
100 % Erstattung für versicherte Zahnleistungen – bis zu 1.000 € pro Versicherungsjahr. Ohne Gesundheitsprüfung und mit einem klaren, leicht verständlichen Budget.
Zahn easy bündelt zentrale Leistungen in einem gemeinsamen Jahresbudget.
Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen sowie tariflich vorgesehene Begleitleistungen.
Unter anderem Füllungen, Inlays sowie tariflich versicherte Wurzel- und Parodontosebehandlungen.
Professionelle Zahnreinigung und tariflich vorgesehene Prophylaxe pro Versicherungsjahr.
Erstattung für Zahnaufhellung bis zum tariflichen Jahreshöchstbetrag.
Erstattung im tariflichen Rahmen bis zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte.
Der Abschluss von Zahn easy erfolgt ohne Gesundheitsprüfung.
* Innerhalb des gemeinsamen Höchsterstattungsbetrags von 1.000 € je versicherter Person und Versicherungsjahr; Leistungen der GKV werden nach Tarifbedingungen berücksichtigt.
Ohne Gesundheitsprüfung bedeutet nicht, dass bereits laufende oder vor Vertragsabschluss angeratene Behandlungen nachträglich versichert sind.
Für Behandlungen, die vor Versicherungsbeginn bereits begonnen, konkret geplant oder zahnärztlich angeraten wurden, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen und der Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Außerdem: Zahn easy sieht keine Leistungen für Kieferorthopädie vor. Für andere Bedürfnisse bietet AXA weitere Zahntarife.
Der tarifliche Höchsterstattungsbetrag beträgt 1.000 € je versicherter Person und Versicherungsjahr für die versicherten Leistungen zusammen.
Nein. Zahn easy kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.
Ja. Für Zahn easy gilt eine Wartezeit von drei Monaten.
Professionelle Zahnreinigung und Bleaching werden tariflich jeweils bis zu 100 € pro Versicherungsjahr erstattet; beide Leistungen zählen zum gemeinsamen Jahresbudget.
Ja. Implantologische Leistungen einschließlich Implantaten und tariflich vorgesehener chirurgischer Begleitleistungen gehören zum Bereich Zahnersatz und werden im Rahmen des Budgets erstattet.
Nein. Bereits vor Abschluss begonnene, konkret geplante oder angeratene Maßnahmen sind grundsätzlich nicht versichert.
Ja. Für Zahn easy besteht in den ersten zwei Versicherungsjahren eine tarifliche Leistungsbegrenzung. Bei unfallbedingten Behandlungen entfällt diese Begrenzung. Die konkrete Erstattung richtet sich nach den Tarifbedingungen.
Nein. Kieferorthopädische Leistungen sind im Tarif Zahn easy nicht enthalten.
AXA Servicecenter Stefan Bille
Reinhardtstraße 3
10117 Berlin
030 8615951
stefan.bille@axa.de
